Führerschein mit 17

Das begleitete Fahren mit 17 Jahren hat sich in den letzten Jahren zu einer immer beliebteren Option für junge Fahranfänger entwickelt. Diese Fahrmöglichkeit bietet Jugendlichen die Möglichkeit, bereits vor dem Erreichen des regulären Führerscheinalters wertvolle Erfahrungen im Straßenverkehr zu sammeln. Durch eine verantwortungsvolle Begleitung und gezielte Unterstützung während der Fahrt sollen Sicherheit und Fahrkompetenz der jungen Fahrer verbessert werden.

Die Idee hinter dem begleiteten Fahren mit 17 ist einfach: Jugendliche können bereits mit 17 Jahren den Führerschein erwerben und dürfen anschließend unter bestimmten Voraussetzungen mit einer erwachsenen Begleitperson am Steuer fahren. Diese Begleitperson, oft ein Elternteil oder ein erfahrener Fahrer, fungiert als Coach und unterstützt den jungen Fahrer bei seinen ersten Schritten im Straßenverkehr. Dabei werden nicht nur die Grundlagen des Fahrens vermittelt, sondern auch wichtige Aspekte wie defensive Fahrweise, Verkehrsregeln und das Einschätzen von Gefahrensituationen.

Begleitperson beim begleitenden Fahren ab 17 kann werden, wer:

  • 30 Jahre oder älter ist,
  • seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt und
  • nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg hat.

Begleitpersonen dürfen während der Fahrt nicht unter Drogeneinfluss stehen und müssen sich an die 0,5 Promillegrenze für Alkohol halten. Für die Einhaltung dieser Regeln sind die Fahranfängerinnen und Fahranfänger verantwortlich.

Begleitung muss eingetragen sein

Am häufigsten übernehmen die Eltern die Begleitung, aber auch Großeltern, Bekannte oder z.B. Mitarbeiter des Ausbildungsbetriebes können gute Begleitpersonen sein. Dafür müssen sie von der zuständigen Führerscheinstelle in die Prüfungsbescheinigung der Jugendlichen eingetragen werden und die Eltern einverstanden sein. Zusätzliche Begleitpersonen können jederzeit nachgetragen werden, ihre Anzahl ist nicht begrenzt.
Wichtig ist in jedem Fall: Jede Person, die Dich begleiten soll, muss in Deine Prüfungsbescheinigung eingetragen sein. Wenn die Person nicht eingetragen ist, dann zählt sie offiziell auch nicht als Begleitperson, egal ob sie theoretisch die Begleitvoraussetzungen („30-5-1“) erfüllen würde. Bei einer Kontrolle führt dass dazu, dass Ihr Euch (also Du und ggf. auch die uneingetragene Person, die Dich hat fahren lassen) auf rechtliche Konsequenzen einstellen müsst – bis hin zum Entzug Deiner Fahrerlaubnis!
Auch wenn eine Schulung für die Begleitung nicht vorgeschrieben wird, ist eine gemeinsame Vorbereitung auf die Begleitzeit sehr zu empfehlen. Viele Fahrschulen bieten dazu Informationsabende an, auf der die Aufgaben der Begleitung vermittelt und besonders den Erwachsenen Verhaltenstipps für das gemeinsame Fahren gegeben werden.

Ansprechbar sein und Unterstützen

Beim Fahren sollen die Jugendlichen von der Erfahrung, Ruhe und Voraussicht ihrer Begleitung profitieren. Durch ihre Anwesenheit fühlen sich viele Jugendliche im Straßenverkehr deutlich sicherer und sind weniger gestresst.
Die Begleitpersonen beobachten während der Fahrt aufmerksam das Verkehrsgeschehen und sind immer für Fragen ansprechbar. Ihre Hinweise helfen den Jugendlichen, Gefahren rechtzeitig wahrzunehmen und richtig zu reagieren. Das wirkt beruhigend, gerade in schwierigen Situationen.
Spürt eine Begleitperson, dass die Fahrerin oder der Fahrer müde wird oder sich nicht mehr richtig konzentrieren kann, sollte er oder sie eine kurze Pause vorschlagen.
Nach der Fahrt ist ein gutes Feedback wichtig. Dazu gehört zum Beispiel, wie es aus Sicht des Jugendlichen lief, das Anerkennen guten Fahrverhaltens, aber auch die Benennung schwieriger Situationen, bei denen noch Verbesserungsbedarf besteht.

Niemals in das Fahren eingreifen

Die Begleitpersonen dürfen keinesfalls selbst ins Fahren eingreifen, das wäre für alle Beteiligten sehr gefährlich. Sie sind keine Fahrlehrerinnen oder Fahrlehrer und sollten sich auch nicht wie solche verhalten. Schließlich haben die Jugendlichen ihre Ausbildung in der Fahrschule bereits vollständig und erfolgreich durchlaufen. Die BF17-Teilnehmenden sollten daher in ihrer Verantwortung für das Fahren ernst genommen werden.

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